AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gültig ab 01.07.2024)
Bohrservice Göbel
Inh. Marcus Göbel
Bergstraße 7 / Halle 20
08132 Mülsen
Fax: 037601 / 58 871
Mobil: 0162 / 269 32 35
[email protected]
www.bohrservicegoebel.com
Wenn Sie Verbraucher/in sind und somit unser Vertrag einem Zweck dient, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sagen Sie uns dies bitte und beachten Sie die gesonderte Widerrufsbelehrung, die Sie uns bitte quittiert zurückgeben.
Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen:
Stromanschluss CEE 16A für Bohrarbeiten und 32A für Sägearbeiten, Wasseranschluss ½“ min. 2 bar Druck, Abwasserstelle zum Entsorgen der Schneidschlämme, je bis 50 m Entfernung.
Statische Überprüfung und Freigabe der zu bearbeitenden Flächen und Bauteile, insbesondere der Verlauf von eingebauten Leitungen und deren Freischaltung, Kühlwasser- und Regenwasserablauf und evtl. notwendige Schutzmaßnahmen, sind vor Arbeitsbeginn zu prüfen.
Einmessen und Anzeichnen der Bohrachse und Sägeschnitte und deren Freigabe. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage des Anrisses ergeben, kann weder Haftung noch Kosten übernommen werden, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt.
Die Arbeitsstelle muss frei befahr- und begehbar sein, ebenso ist die Baufreiheit herzustellen. Beistellung von Arbeitsgerüsten oder Hubarbeitsbühnen bei Arbeitshöhen über 2,50 m, sowie Schutzgerüste.
Sondergenehmigungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Verkehrsrechtliche Erlaubnis mit Sondernutzung, Beschilderung und Nutzlastermittlung bzw. Freistellung. Feuermelder und Alarmanlagen abschalten bzw. die Arbeiten anmelden.
Vom Auftraggeber gesondert zu vergütende Leistungen:
Baustelleneinrichtung mit An- und Abfahrt, Maschinenumsetzung, Stromerzeugerstellung und Wasserbeschaffung, Gerüstbau, Sicherungs-, Unterstützungsverbau und Kernfallsicherungen, Wartezeiten, Freiräumen, Leitungssuche und Reparatur, Einmessen und Anzeichnen, Angrenzende Bauteile mit Folie abkleben, Staubschutzwände und Bodenschutzbeläge, Abdichten von Fugen, Rissen und Bauöffnungen, Wasserhaltung und Schlammentsorgung. Schräg-, Trocken-, Überkopfbohrungen und Schnitte, Bündigschnitte und Sonderbefestigung unserer Maschinen. (z.B. mit Klebedübel, Vakuumplatte oder Winkelbefestigung)
Eckbohrungen oder scharfkantige Eckschnitte, Teilbohrungen, Teilschnitte, Transportbohrungen, Abfangbohrungen, Stahlschnitte ≥ 2cm² Einzelschnittfläche, Zuschlag für hochfesten Beton oder Beton mit besonderen Zuschlagstoffen. Sägeteileausbau und Entsorgung, Sondermülltrennungs- und Deponiegebühren, Sicherungen der hergestellten Öffnungen, Maler-, Putzer- Estricharbeiten, Feinreinigung. Wieder verschließen von Kernbohrungen und Korrosionsschutz von Stahlanschnitten. Fernauslösung und Übernachtungskosten, Samstags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Winterbaumaßnahmen, behördliche Genehmigungsgebühren, Straßensperrung und Baufeldeinrichtung, Sanitäreinrichtungen.
Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach Regie + Maschinenkosten abgerechnet. Müssen die Arbeiten ganz abgebrochen werden oder können nicht begonnen werden, kommt erneut die Baustelleneinrichtung hinzu, z.B. bei fehlenden oder falschen Maßen, falschen oder fehlenden Durchmesserangaben, fehlenden oder mangelhaften Gerüsten, fehlender statischer Freigabe, Zugangserschwerung. Bauzeitverlängerungen durch Schäden an unseren Maschinen oder Verletzungen unserer Mitarbeiter sind hinzunehmen. Wir sind aber bemüht, die Störung so schnell wie möglich zu beheben.
Prüf- und Hinweispflicht nach BGB
Die Statik und der Verlauf von eingebauten Leitungen, sind vor Arbeitsbeginn bauseits zu prüfen. Für Schäden durch Kühlwasser, sowie an- und durch beschädigte Leitungen übernehmen wir keine Haftung, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Alle Bewehrungsstähle und Leitungen im Bohr- und Sägebereich werden zwangsläufig durchtrennt. Um auszubauende Sägeteile ganz zu durchtrennen ist bedingt durch den Sägeblattradius arbeitsseitig ein Überschneiden der Sollöffnungsmaße erforderlich (Überschnittlänge = Bauteildicke). Die Gegenseite bleibt überschnittfrei. Dürfen Ecken und Teilschnitte nicht überschnitten werden, um die Statik oder Bauteile zu erhalten, setzen wir Kernbohrungen gegen Aufpreis. (bei Decken, Boden, Stützen, Unterzügen, Leitungen, festen Einbauten usw.) Das scharfkantige Nacharbeiten der Eckradien ist im EP nicht enthalten und gehört zum Teileausbau. Sägeteilgewicht und die Größe beim Abtransport beachten, (Stahlbetongewicht 2,5 to/m³), evtl. zusätzliche Teilungsschnitte auf Decken- und/oder Aufzugsnutzlast abstimmen, Treppentransportgewicht max. 100 Kg, Kippschlitze, Transport-, Sturzauflager-, und Abfangbohrungen vorsehen.
Aufmaß:
Kernbohrungen nach Durchmesser und Länge oder Stück, Luft- Dämmschichten bis 15 cm werden übermessen, Schrägbohrungen nach tatsächlicher Bohrlänge.
Mindestabrechnungslänge je Bohrung 20 cm.
Wandsägeschnitte nach Schnittfläche (Schnittlänge x Schnitttiefe)
Mindestschnitttiefe 20 cm, Einzelschnittfläche min. 0,25 m².
Fugenschnitte nach Schnittfläche (Schnittlänge x Schnitttiefe)
Mindestschnitttiefe 10 cm, Einzelschnittfläche min. 0,15 m².
Seilsägen nach Schnittfläche (Schnittlänge x Schnitttiefe)
Einzelschnittfläche min. 0,50 m².
Unterbrechungen beim Fugenschneiden bis 1m Länge werden übermessen.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen:
Unsere Leistungen werden zeitnah und prüfbar auf Grundlage unserer Arbeitsberichte Einzelauftragsbezogen abgerechnet. Bei längeren Arbeiten stellen wir wöchentlich eine Teilrechnung. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb des Zahlungsziels bezahlt oder eine Sicherheit gestellt, erlischt unsere Leistungspflicht unter Ausschluss von Ersatzansprüchen und wir stellen die Arbeiten ein.
Ausführungsänderungen gegenüber dem Angebot berechtigen dazu die Leistungen nach Preisliste abzurechnen, können zu Verlängerung des vereinbarten Zeitrahmens führen oder zum Vertragsrücktritt. Unsere Handwerkerleistung ist zahlbar innerhalb von 5 Bankarbeitstagen und ohne Abzug, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
Bei Unstimmigkeiten der Rechnungslegung sowie falscher Adresse und Auftragsnummer bitten wir baldmöglichst um Zusendung der korrigierten und geprüften Rechnung und Aufmaße.
(Telefonische Rücksprache ist erwünscht)
Haftung:
Wir haften im Rahmen unserer Betriebs- und Haftpflichtversicherung für schuldhaftes Verhalten unseres Personals (Gerne legen wir Ihnen auf Anfrage Unterlagen über die Schadensdeckungen vor). Wasserschäden sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt. Bei höherer Gewalt (z.B. Schlechtwetter), Maschinenschaden, Unfall, welche zu Arbeitsunterbrechung führt, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wand- und Deckenöffnungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Fertigstellung gegen Absturz zu sichern oder uns Sicherungsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte:
Die Firma Bohrservice Göbel führt die beauftragten Arbeiten ausschließlich nach Angabe des Auftraggebers durch. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die genaue Lage und das Einmessen der Bohrpunkte bzw. Schnittlinien. Weiterhin trägt er jede Haftung für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der falschen Lage der Bohrpunkte/Schnittlinien sowie durch falsches oder mangelhaftes Einmessen ergeben (z.B Kosten für Zusatzarbeiten, Reparaturen oder Anbohren/Anschneiden von Versorgungskabeln und -leitungen)
Gewährleistung:
Eine ab der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und Sicherheitsleistung gemäß VOB A §13 und 14 ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Chemnitz wenn kein anderes objektbezogenes Gericht vereinbart wurde.
Es gilt materielles deutsches Recht.
Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.